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Rechtsschutzversicherung Voraussetzung für das bestehen der Versicherung ist, daß der sogenannte Erst-Beitrag nach Aufforderung unverzüglich bezahlt wird und die Folgebeiträge termingerecht entrichtet werden.
In der Rechtsschutzversicherung gilt generell eine Wartezeit von drei Monaten ab Vertragsbeginn.
Diese gilt allerdings nicht für folgende Rechtsschutz-Arten:
- Schadenersatz-Rechtsschutz
- Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
- Straf-Rechtsschutz
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Versicherungsschutz besteht für die festgelegte Vertragsdauer.
Versicherungsverträge von mindestens einjähriger Dauer verlängern sich um ein Jahr, wenn sie nicht drei Monate vor Ablauf gekündigt werden.
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Wir beraten Sie gerne in allen Fragen zu Ihren Finanzen. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 06451 / 1545 |
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01.04.07 Hauskauf
Neben- und Folgekosten sollten genau berechnet und ins Budget einkalkuliert werden [weiter...]
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Letzte Änderung: May 04. 2007 23:25:26
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