Privathaftpflichtversicherung

Die Haftpflichtversicherung ist auch nach dem unabhängigen Urteil von Verbraucherschützern gerade für Privathaushalte dringend zu empfehlen, da nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch grundsätzlich für Schäden in voller Höhe gehaftet wird. Besteht keine Absicherung, muss der Schädiger diesen Schaden aus eigener Tasche zahlen. Daher sollten die Versicherungssummen regelmäßig den geänderten Anforderungen angepasst werden. In der Betriebshaftpflichtversicherung trägt der Versicherungsnehmer häufig über eine Selbstbeteiligung den Schaden teilweise selbst, um die Versicherungsprämie noch in wirtschaftlich vernünftigem Rahmen zu halten.Tipp: Bei unverheirateten Lebenspartnern welche in einer häuslichen/ eheähnlichen Gemeinschaft leben ist nur eine Privathaftpflicht erforderlich. Hierzu ist es notwendig den Lebenspartner dem Versicherer namentlich anzuzeigen und in den Vertrag einschließen zu lassen. Sollten beide Partner bereits eine eigene Privathaftpflicht besitzen, so kann ein Vertrag aufgelöst werden. Hierbei ist zu beachten, daß nicht der teurere, sondern der kürzer bestehende Vertrag beendet werden kann.

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